Aktuelles

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Einladung zur Mitgliederversammlung 2024


Im Namen des Vorstands lade ich Sie fristgerecht und ordnungsgemäß nach § 14.1. unserer Satzung zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Sonntag, den 28. April 2024, in Bockum-Hövel/ 59065 Hamm ein.

Ort: SV-OG Bockum-Hövel, Römerstr. 2, 59065 Hamm


Beginn: 10:00 Uhr


Tagesordnung: 

  1. Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden
  2. Totengedenken
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit der MV und Stimmberechtigung der MV
  4. Wahl des Protokollführers
  5. Bericht des 2. Vorsitzenden
  6. Bericht der Hauptzuchtwartin
  7. Bericht der Obfrau für das Zuchtschauwesen
  8. Bericht des Obmann für das Prüfungswesen
  9. Bericht der Schatzmeisterin/Geschäftsstellenleiterin
  10. Bericht der Kassenprüfer
  11. Fragen an den Vorstand
  12. Entlastung des Vorstands
  13. Wahl der Wahlkommission
  14. Wahl 1. Vorsitzende/r
  15. Wahl Obfrau/-mann f. Öffentlichkeitsarbeit
  16. Verschiedenes
  17. Verabschiedung


Ich freue mich, Sie auf der Mitgliederversammlung und anschließender Clubsiegerausstellung in Bockum-Hövel begrüßen zu dürfen.

Udo Schneider

2. Vorsitzender

Setterwanderung


Wann: 21.03.2024

Wo: Garmisch-Partenkirchen


Anmeldung und Informationen unter:

ausstellungswesen@irish-setter-club.de

Geteilte  Freude  ist  doppelte Freude!!!


Teilt eure Urlaubsfotos mit uns...
ausstellungswesen@irish-setter-club.de


und nehmt damit am Fotowettbewerb “Sunsetter” teil!

Die Einsendung endet am 20.08.

Ab dem 1. August werden alle eingesendeten Fotos bei Facebook

bereits zum Voting veröffentlicht. Die nachfolgenden Einsendungen werden dann laufend ergänzt.


Am 10.09. werden die drei Gewinner feststehen!!!
         
3. Preis: Ein qualitatives Shampoo für ihren pelzigen Liebling
2. Preis: mehrere Fellpflegeprodukte plus ein Souvenir vom Club
1. Preis: Fellpflegeprodukte, Souvenir und ein Gutschein für eine SRA.
Die besten 20 kommen ins nächste Heft!


Foto von R. Hollerung-Nolte

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Bitte beachten...!

Neue Bankleitzahl und IBAN


Raiffeisenbank Gotha eG

BLZ.: 8206 4088

Kto.Nr.: 3112 27

IBAN: DE56 8206 4088 0000 3112 27

BIC: GENODEF1ESA


Tatjana Lenk

Gechäftsstelle und Schatzmeisterin



Der neue Vorstand


Mitgliederversammlung 21.05.2022

W A H L E R G E B N I S

Die 1. Vorsitzende Katharina Aulmann teilte vor Ort, und nach Eröffnung der Mitgliederversammlung mit, ihr Amt nach neun Monaten zum Ende der Mitgliederversammlung niederzulegen.

Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen

(von links nach rechts):


2. Vorstand: Udo Schneider

Öffentlichkeitsarbeit: Ute Frank

Zuchtschauwesen: Julia Herbst

Hauptzuchtwart: Monika Tack

Geschäftsstelle: Tatjana Lenk

Prüfungswesen: Bernd Gimbel


Vorstand

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Und das im Hintergrund arbeitende Team, die "gute Laune Unterstützung" des Vorstandes. Zuchtbuchamt Werner Tack und HP-Ansprechpartnerin und ganz oft "Mädchen für alles" Corinna Schneider

Der VDH hat folgende Petition auf den Weg gebracht und bittet um Unterstützung durch Unterschriften...

Verband für das Deutsche Hundewesen e​.​V. (VDH) hat diese Petition an Cem Özdemir (Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft ) gestartet.

Aufruf an das BMEL: Gegen die unverhältnismäßige Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung – seriöse Hundehalter und Züchter werden bestraft.

Seit 1.1.2022 ist die Neufassung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) gültig. Der VDH als führender Dachverband der Hundezucht- und Hundesportvereine in Deutschland unterstützt grundsätzlich das Anliegen, die Zucht von Hunden mit den in der TierSchHuV genannten Merkmalen zu verhindern. 

Das in § 10 Abs. 2 vorgesehene Ausstellungsverbot der TierSchHuV wird von den Vollzugsbehörden jedoch teilweise mit überzogenen Anordnungen umgesetzt, die auf alle teilnehmenden Rassehunde und Mischlinge angewendet werden. 

Diese sehen die pauschale Anordnung aufwendiger, kostenintensiver und für die Tiere belastender Untersuchungen vor. Diese Überprüfung auf Erkrankungen, für die es aus tierärztlicher Sicht bei vielen Hunden keine Veranlassung gibt, ist tierschutzwidrig. Viele Tierärzte weigern sich daher, die behördlich vorgesehenen Untersuchungen durchzuführen, so dass die Auflagen einem Ausstellungsverbot für gesunde Hunde gleichkommen.

Ferner berücksichtigen die Auflagen der Vollzugsbehörden nicht die Prävalenz von Erkrankungen bei bestimmten Rassen. Dies führt zu unverhältnismäßigen Vorgaben für die Untersuchung von Hunden, die auf Veranstaltungen gezeigt werden oder an Sportturnieren teilnehmen sollen. 

Jedem Hundehalter wird damit generell ein Verstoß gegen die TierSchHuV unterstellt, den sie zu entkräften haben. Für jeden gesunden Hund wird damit ohne rechtliche Grundlage zunächst ein Ausstellungsverbot ausgesprochen. Dies ist als Verschuldensvermutung zu werten, die im klaren Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht. 

Das Ausstellungsverbot, dass die Zucht von Hunden mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen verhindern soll, wird diese sogar fördern. Um die Zucht von betroffenen Hunden zu verringern, muss vielmehr der Heimtierzuchtbereich stärker reglementiert und kontrolliert werden. Außerhalb des VDH und seiner strengen Zuchtbestimmungen und -kontrollen bedienen vor allem Vermehrer und Importe aus dem Ausland die Nachfrage nach diesen Hunden. Die derzeit erfolgende, überzogene Auslegung des Ausstellungsverbots durch die Vollzugsbehörden führt zu einer massiven Beschränkung der kontrollierten Rassehundezucht und wird zu einer Belebung des illegalen Welpenhandels in Deutschland führen.

Die Vollzugsbehörden benötigen klare Handlungsvorschriften für die Umsetzung des Ausstellungsverbot nach § 10 Abs. 2 der TierSchHuV. Die Veterinärämter müssen derzeit eigenständig und ohne konkrete Vorgaben Konzepte zur Umsetzung erstellen. Das Resultat ist ein uneinheitliches Vorgehen, das teilweise in unverhältnismäßigen und tierschutzwidrigen Anordnungen mündet.

Hier muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dringend eingreifen und über eine allgemeine Verwaltungsvorschrift oder, wie vom Bundesrat gefordert, über ein aktuelles Gutachten zur Auslegung der TierSchHuV den Vollzugsbehörden konkrete Vorgaben für die sinnvolle und zielführende Umsetzung machen.

Der VDH und seine Mitgliedsvereine, die seit Jahrzehnten im Rahmen rassespezifischer Zuchtprogramme viele Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht von gesunden Rassehunden umsetzen, sollten mit ihrer Erfahrung und dem vorhandenen Datenmaterial bei der Entwicklung sinnvoller Handlungsvorschriften einbezogen werden. Der Wissenschaftliche Beirat des VDH und die tierärztlichen Fachgesellschaften, die die Zucht im VDH wissenschaftlich begleiten, sollten hierzu ebenfalls angehört werden.

Petition gegen die unverhältnismäßige Umsetzung der Tierschutzverordnung

Bitte beachten Sie dazu auch unsere ausführliche Stellungnahme auf https://www.vdh.de/tierschutzhundeverordnung

Wichtige Information an alle Teilnehmer von Ausstellungen, Prüfungen und Verhaltenstests

 

Aktuell greifen die ersten Bestimmungen zum neuen Tierschutzgesetz. Sie betreffen auch alle Rassehunde in Deutschland. Es soll damit vor allem gegen sogenannte "Qualzuchten" vorgegangen werden, also Hunderassen, die z.B. regelmäßig Augen-, Haut-, Gelenks- oder Atmungsprobleme haben. Die Konsequenz ist (teilweise jetzt schon), dass Veterinärämter zusätzliche Auflagen machen (müssen), damit ein Hund an einer Ausstellung oder Prüfung teilnehmen darf. Da diese Auflagen in den unterschiedlichen Bundesländern und dann auch noch in den einzelnen Veterinärämtern großenteils noch in der näheren Begutachtung sind, gibt es noch keinerlei verbindliche und allgemeingültige Aussagen dazu, welche Auflagen der einzelne Rassehundebesitzer zu erfüllen haben wird. Der VDH arbeitet mit Hochdruck daran, mit den Veterinärämtern eine einheitlicher Regelung für alle Ausstellungen zu finden.

 

Daher dringende Bitte: Wenn Sie sich mit Ihrem Hund zu einer Ausstellung oder Prüfung anmelden möchten, beachten Sie regelmäßig die für diese Ausstellung/Prüfung geltenden Richtlinien. Sie werden Ihnen so frühzeitig wie irgend möglich durch den Sonderleiter/Ausstellungsleiter/Obmann für das Ausstellungswesen zugesandt und auf unserer Homepage veröffentlicht.


gez. K. Aulmann

Mai 2022



Liebe Mitglieder,

Es gibt Veränderungen im Team der Öffentlichkeitsarbeit.

Susanne Vollrath, die über die letzten 3 Jahre unser Clubmagazin „Der Irish Setter“ gestaltet hat, wie Sie es kennen, möchte sich mehr um ihre beruflichen Belange kümmern, sodass sie uns nicht mehr als Layouterin zur Verfügung steht.
Liebe Susanne: wir wünschen dir alles erdenklich Gute für deine privaten und beruflichen Wege und sagen dir herzlichen Dank für dein Engagement.


Für den Vorstand

Ute Frank

  Alle Ausstellungsgutscheine ab sofort unbeschränkt gültig!

Liebe Welpenkäufer,

seit Januar 2018 geben wir jedem Welpen, der im Irish Setter Club Deutschland das Licht der Welt erblickt, einen Gutschein für eine Ausstellung mit auf den Lebensweg. Bis August 2020 waren diese Gutscheine eingeschränkt gültig. Sie galten bis zur Jugendklasse. Im August diesen Jahres haben wir uns entschlossen, das zu ändern. Die Gutscheine, die Welpen erhalten, die nach dem 1. August ein neues Zuhause gefunden haben, gelten unbeschränkt. Das soll ab sofort auch für die Gutscheine gelten, die davor ausgestellt worden waren. Wir möchten da mit in Zeiten, in denen nur wenige Ausstellungen überhaupt stattfinden können, ein Zeichen setzen .


Verbunden mit dem Wunsch, dass bald wieder alles besser wird, Veranstaltungen wieder stattfinden können und sich Rasseliebhaber im Rahmen von Ausstellungen wieder über ihr liebstes Hobby austauschen.

Wer einen eingeschränkt gültigen Gutschein besitzt und einlösen will, meldet sich einfach beim Obmann für Ausstellungswesen. Dort erfährt man alles Weitere.

Kommen Sie gut durch den Winter!

Herzlichst,

der Vorstand 


Dezember 2020

Vierzig Jahre Setterzucht

Der Irish Setter Club Deuschland e.V. gratuliert der Familie Hövener - Loesaus zum vierzigjährigen Zwingerjubiläum und wir denken dabei auch an Therese Hövener.
Wir wünschen Thomas und Rudi mit ihren Roten weiterhin viel Erfolg.

Der Vorstand

08.07.2020
Yesterdays Hero

06. Juni 2020
Für interessierte Mitglieder des
ISCD e.V.

Rundschreiben des VDH
Hinweis der VDH Akademie:
Kynologischer Basiskurs mit Grundkursen als Webinar

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Coronaproblematik und der aktuellen behördlichen Vorgaben ist es zur Zeit nicht ab-sehbar, ab wann wir wieder die gewohnten Präsenzveranstaltungen der VDH-Akademie, wie etwa den VDH-Kynologischen Basiskurs mit Grundkursen, durchführen können.

Uns ist es aber gelungen, den VDH-Kynologischen Basiskurs mit Grundkursen erstmals als Webinar anbieten zu können.
Unser Dank gilt hier auch den Referenten, die sich alle kurzfristig für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt haben.

Unter nachfolgendem Link finden Sie weitere Informationen sowie die Anmeldung zum Webinar. https://www.vdh.de/ueber-den-vdh/webinare/
Anmeldeschluss ist der 14.06.2020, 00:00 Uhr
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Sandra Klöhn jederzeit gerne zur Verfügung
Telefon: 02 31/5 65 00-67, E-Mail: akademie@vdh.de

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bartscherer
Geschäftsführer

18. März 2020
Aussetzen von Veranstaltungen
Mitgliederversammlung
Clubsiegerausstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der VDH-Vorstand empfiehlt aufgrund der aktuellen Gefährdungslage durch das Coronavirus, Ausstellungen / Versammlungen / Qualifikationen / Prüfungen etc. für die nächsten Wochen auszusetzten. Die Situation wird täglich neu bewertet und die Empfehlung ggf. angepasst.

Diese Situation sieht auch der Vorstand des ISCD e.V. ähnlich.
Hiermit haben wir uns entschieden, die Mitgliederversammlung und Clubsiegerschau über das Jahr zu verschieben, bis eine Normalisierung der momentan gegebenen gesundheitsgefährdenden Situation eintritt. Fristgerecht konnte die Lokalität noch storniert werden.
Es war eine Entscheidung, die wir uns nicht leicht gemacht haben.
Der Vorstand arbeitet in kommissarischer Zusammensetzung perfekt und überbrückt die kommende Zeit weiter.
Eine fristgerechte Einladung zum neuen Termin der Mitgliederversammlung und Clubsiegerschau wird über die Homepage und das Clubgeft des ISCD e.V erfolgen.
Weitere aktuelle Informationen werden Sie jeweils sehr zeitnah über unsere Homepage erhalten.

Hiermit wünsche ich Ihnen und Ihren Familien, auch im Namen des gesamten Vorstandes, viel Kraft und Gesundheit für die kommende Zeit.

Ihr Udo Schneider
(2. Vorstand)


5. Februar 2020
Einladung zur
Mitgliederversammlung 2020

des Irish Setter Club Deutschland e.V.

Im Namen des Vorstandes lade ich fristgerecht und ordnungsgemäß nach § 14.1. unserer Satzung zur diesjährigen Mitgliederversammlung
Datum:      09. Mai 2020
Ort:           Gutshof Herborn     Gutshof 1    35745 Herborn
Beginn:     10.00 Uhr
örtliche Informationen unter:     www.gutshof-herborn.de
Tagesordnung:    1.    Begrüßung durch den 2.Vorsitzenden
            2.    Feststellung der Stimmberechtigung
            3.    Wahl des Protokollführers      
            4.    Bericht des 2.Vorsitzenden
            5.    Bericht der Hauptzuchtwartin
            6.    Bericht des Obmann für Ausstellungswesen
            7.    Bericht des Obmann für Prüfungswesen
            8.    Bericht der kom. Obfrau für Öffentlichkeitsarbeit
            9.    Bericht der Schatzmeisterin / Geschäftsstellenleiterin
            10.    Bericht der Kassenprüfer
            11.    Entlastung des Vorstandes
            12.    Ehrungen
            13.    Anträge an die Mitgliederversammlung
            13.1  Antrag von Bettina Adam ( Antrag im Clubmagazin veröffentlicht)
            13.2  Antrag von Björn Böken (Antrag im Clubmagazin veröffentlicht)
            13.3  Antrag von Bernd Gimbel (Antrag im Clubmagazin veröffentlicht)
            14.    Wahl der Wahlkommission
            15.    Wahl der/des 1. Vorsitzenden
            16.    Wahl der Obfrau / -mann für Öffentlichkeitsarbeit
            17.    Wahl des Obfrau / -mann für Prüfungswesen
            18.    Wahl der Kassenprüfer
            19.    Verschiedenes

Ich freue mich, Sie auf der Mitgliederversammlung und der anschließenden Clubsiegerschau 2020 begrüßen zu dürfen.

          Udo Schneider
               2.Vorsitzender

Clubsiegerausstellung
2020
09. Mai 2020
in Herborn

Ort: Außengelände Hotel Gutshof Herborn   
Gutshof 1   
35745 Herborn
            
örtliche Informationen unter:     www.gutshof-herborn.de

Einlass: nach der Mitglieder-versammlung

Beginn des Richtens:  ca.13.00 Uhr

Titelvergaben:
Clubjugendsieger/-in,
Clubsieger/-in,
Clubchampion

Richter:  Regina Blessing

Ausstellungsleitung: Bettina Adam

Meldung über das Meldeprogramm des ISCD e.V.:     https://macshot.de/iscd1/
Meldeschluss:  26. April 2020


Unterlagen:  Ahnentafel, Impfpass (gültige Tollwutimpfung), Nachweis der Meldeberechtigung für Champion-, Gebrauchshunde- und                         Ehrenklasse.
Meldegebühren: Es fallen keine Meldegebühren an.
Teilnahmeberechtigung: Mitglieder des ISCD e.V.

Klasseneinteilung:       
                Ehrenklasse
                Veteranenklasse (ab 8 Jahre)
                Puppyklasse (4-6 Monate)
                Jüngstenklasse (6-9 Monate)
                Jugendklasse (9-18 Monate)
                Zwischenklasse (15-24 Mon.)
                Championklasse (m. Nachweis)
                Gebrauchshundeklasse (m.Nw)
                Offene Klasse (ab 15 Monate)

Weiter Wettbewerbe:(siehe §24 VDH AO)
                Zuchtgruppenwettbewerb
                Nachzuchtgruppenwettbewerb
                Paarklassenwettbewerb

14. Januar 2020

Da Frau Regine Schulz am 08. Januar 2020 von ihrem Amt als Obfrau für Öffentlichkeitsarbeit zurücktrat, gewann der Vorstand Frau Susanne Vollrath als kommissarisches Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit. Frau Vollrath dürfte ihnen als kreativer Kopf des neuen Clubmagazins bekannt sein. Sie begleitet das Amt kommissarisch bis zu den Neuwahlen zur Mitgliederversammlung.
Der gesamte Vorstand wünscht Frau Susanne Vollrath alles Gute und viel Energie für die nächsten Wochen.
 
Udo Schneider
2.Vorsitzende ISCD e.V.

08. Januar 2020

Frau Regine Schulz legt mit sofortiger Wirkung ihr Amt als Obfrau für Öffentlichkeitsarbeit gesundheitsbedingt nieder.
Der gesamte Vorstand des Irish Setter Club Deutschland e.V. wünscht Frau Regine Schulz beste Genesung und alles Gute für ihre Zukunft und bedankt sich für ihre geleistete Arbeit zum Aufbau der neuen HP und die gute Zusammenarbeit im Vorstand.
In kürzester Zeit wird im Vorstand über die kommissarische Weiterführung des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit entschieden.

Udo Schneider
2. Vorsitzende ISCD e.V.

07. Januar 2020

Herr Thomas Hövener-Loesaus ist mit sofortiger Wirkung von seinem  Amt als 1. Vorsitzender zurückgetreten.
Der gesamte Vorstand des Irish Setter Club Deutschland e.V. wünscht Herrn Thomas Hövener-Loesaus alles Gute für seine Zukunft und bedankt sich für seine bisherige Tätigkeit zum Wohle unserer Rasse und die gute Zusammenarbeit im Vorstand.
Bis zu den Neuwahlen im Frühjahr, zu unserer Mitgliederversammlung, übernehme ich alle anfallen Arbeiten seiner Vorstandschaft. Für Fragen etc. steht Ihnen, der Vorstand, wie gewohnt zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mailen oder rufen Sie an.

Udo Schneider
2.Vorsitzende ISCD e.V.
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